Umgang mit Fremdfirmen: Checkliste für eine gute Umsetzung der Zusammenarbeit
„Netzbetreiber fragt: Wie lassen sich Fremdfirmen einweisen und beaufsichtigen, wenn der Kanalbetrieb keine Beschäftigten für eine durchgehende Begleitung abstellen kann??
Diese Betreiberfrage war der Ausgangspunkt für die neue KomNet-Arbeitshilfe „Fremdfirmen an öffentlichen Schächten“.
Auf Basis von Unterlagen verschiedener Abwasserbetriebe führt die Checkliste mit 24 Prüfpunkten von der Auftragsvorbereitung bis zum Abschluss. Sie behandelt Zuständigkeiten, Einweisung, Schutzmaßnahmen und Kontrollen. Arbeiten am Schacht und zusätzliche Anforderungen beim Einstieg werden getrennt betrachtet.
Ein ergänzendes Einweisungs- und Abstimmungsprotokoll bietet Platz für Ansprechpartner, besprochene Gefahren, übergebene Unterlagen und Unterschriften.
Im Mittelpunkt steht eine klare Aufgabenverteilung: Auftraggeber und Fremdfirma vereinbaren, wer die erforderliche Aufsicht übernimmt. Dafür kann auch geeignetes Personal der Fremdfirma eingesetzt werden. Die Einweisungs-, Abstimmungs- und Kontrollaufgaben des Betreibers bleiben bestehen. Ein unterschriebenes Merkblatt allein ersetzt keine wirksamen Schutzmaßnahmen.
Die Arbeitshilfe ist an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen. Sie ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch erforderliche Unterweisungen und Erlaubnisscheine.



Sorry, the comment form is closed at this time.