KH-170126 §46 LWG „Kümmererfunktion“ – Wen kümmern die Sammelleitungen von Privaten?
Abwasserbetriebe diskutieren die neue Anforderung nach dem Landeswassergesetz. Danach hat die Gemeinde sicherzustellen, dass „gemeinsame private Abwasserleitungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unterhalten und betrieben werden“.