Paderborn verbietet Feuchttücher in Toilette
Abwasserbetriebe fragten, wie kann man der Forderung, das schwer abbaubare Feuchttücher durch Fehlwürfe nicht in die Toilette gelangen sollen mehr Nachdruck verleihen?
Der Stadtentwässerungsbetrieb Paderborn hat dieses Gebot nun auch in die örtliche Entwässerungssatzung eingebracht.
Beispiel Abwassersatzung Stadt Paderborn
Der Wortlaut aus der Abwassersatzung Paderborn in §7 Begrenzung des Benutzungsrechtes, Satz (2) und (20) :
„§7, Satz (2): In die öffentliche Abwasseranlage dürfen insbesondere nicht eingeleitet werden:
(20) Einweg-Waschlappen, Einwegwischtücher und sonstige Feuchttücher, die sich nicht zersetzen und deshalb in der öffentlichen Abwasseranlage zu Betriebsstörungen z.B. an Pumpwerken führen können“
Hier finden Sie die Satzung Paderborn: https://www.paderborn.de/microsite/steb/daten-fakten/satzungen.php
Die Verbraucherzentrale Düsseldorf hat ein humorvolles Video zu dem Thema erstellen lassen (2min):
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