Neue Ausschreibungshilfe – Starkregengefahrenkarten mit Fördermitteln
Neue Ausschreibungshilfe – Starkregengefahrenkarten mit Fördermitteln
Abwasserbetriebe im Kommunalen Netzwerk Abwasser fragten nach einer Ausschreibungshilfe zur Anfrage von Ingenieurleistungen, die im Ergebnis die Veröffentlichung von Starkregengefahrenkarten für Stadtgebiete ermöglichen. Im Weiteren sollen mit Hilfe der Starkregengefahrenkarten Risikoanalysen, Handlungskonzepte und gezielte Bürgerberatungen zur Starkregenvorsorge unterstützt werden. Das Land NRW sieht seit diesem Jahr eine 50%-ige Förderung der Leistungen vor.
Ausschreibungshilfe folgt den NRW-Qualitätsanforderungen
Zum Hintergrund: Das Umweltministerium NRW hat aktuell die Arbeitshilfe „Kommunales Starkregenrisikomanagement“ veröffentlicht und dort die Mindestqualitätsanforderungen zur Förderung von Starkregengefahrenkarten, Risikoanalysen und Handlungskonzepten als kommunale Gemeinschaftsaufgabe festgelegt. Im KomNetAbwasser haben wir mit Abwasserbetrieben hierzu eine Arbeitshilfe erstellt, die das Einholen von Ingenieurangeboten unterstützt, die den Qualitätsanforderungen der NRW-Arbeitshilfe entsprechen und somit zu 50 % förderfähig sind.
Link zu der Ausschreibungshilfe im Kommunalen Netzwerk der Abwasserbetriebe für die Anfrage von Ingenieurleistungen im kommunalen Starkregenrisikomanagement:
Ausschreibungshilfe Kommunales Starkregenrisikomanagement
Was können sich NRW-Kommunen fördern lassen?
Ziel des Umweltministeriums ist es, dass jede NRW-Kommune über ein kommunales Starkregenrisikomanagement verfügt, welches die Gesundheit und die Lebensgrundlagen der Bürgerinnen und Bürger schützt, aber auch Kosten durch Schäden an der kommunalen Infrastruktur vermeidet. Gefördert werden mit Blick auf dieses Ziel: Gefährdungs- und Risikoanalysen für starkregenbedingte Überflutungen sowie Handlungskonzepte zur Minderung der Starkregenfolgen. Konkret bedeutet das 50 % Förderung der folgenden drei Arbeitspakete:
- Starkregengefahrenkarte für außergewöhnliche (100-jährlich) und extreme (90mm) Regenereignisse, Dauerstufe 1h
- Kommunale Starkregen-Risikoanalyse
- Kommunales Handlungskonzept für Krisenmanagement, Informationsvorsorge, Flächenvorsorge, Konzeption baulicher Maßnahmen
Um die Förderung zu erhalten, müssen die Qualitätsstandards und technischen Randbedingungen eingehalten werden, die in der NRW-Arbeitshilfe „Kommunales Starkregenrisikomanagement“ beschrieben werden. Zielgruppe der Arbeitshilfe sind vor diesem Hintergrund sowohl verantwortliche kommunale Entscheidungsträger als auch Sachbearbeiter und Fachplaner.
Link zur NRW-Arbeitshilfe „Kommunales Starkregenrisikomanagement“:
https://www.flussgebiete.nrw.de/arbeitshilfe-kommunales-starkregenrisikomanagement-verfuegbar-7994
Starkregenvorsorge: Gemeinschaftsaufgabe und Eigenverantwortung
In der NRW-Arbeitshilfe heißt es zur Kommunalen Verantwortung (Auszug Arbeitshilfe Kap. 1.3, Seite 13): „Die Vermeidung oder Minderung von Schäden aus Starkregenereignissen ist sowohl Aufgabe der Kommune als auch jedes Einzelnen. In der Verantwortung kommunaler Träger und Gebietskörperschaften liegen vor allem Vorsorgemaßnahmen, die in unmittelbarem Bezug zur kommunalen Infrastruktur und Planung stehen. Darüber hinaus haben die Kommunen aber auch eine Vorsorgepflicht gegenüber ihren Bürgern. In diesem Sinne gehören neben der Vorsorge auch die Gefahrenabwehr und die Informationsversorgung der Bevölkerung sowie der ansässigen Wirtschaft hinsichtlich der Starkregengefahr zu den Aufgaben der Kommunen. Nur wenn diese Gefahr dem Bürger bekannt ist, kann er seiner Eigenverantwortung zur Vorsorge nachkommen.“
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Marco Schlüter
Tel.: 0209 17806-31
E-Mail: schlueter@ikt.de
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