KH-170327 Starkregen- und Überflutungsvorsorge im Kanalbetrieb
Posted 22. Mai 2019
Abwasserbetriebe diskutieren derzeit Konzepte zur Überflutungsvorsorge. Daher stellt sich die Frage, welche standardmäßig im Kanalbetrieb geleisteten Tätigkeiten bereits die Überflutungsvorsorge unterstützen. Diese Frage beantwortete Frederik Köhler (Bezirksregierung Detmold) im Rahmen einer Arbeitskreissitzung im November 2016. Nach Betriebserlass NRW sind die Bauwerke eines Kanalisationsnetzes regelmäßig oder nach Bedarf entsprechend den Ergebnissen der nach SüwVO Abw durchzuführenden Untersuchungen zu betreiben und zu unterhalten. Der Kommunale Hinweis stellt die Maßnahmen aus dem Runderlass NRW heraus, welche bereits wesentlich zur Überflutungsvorsorge beitragen.
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