KH-130213 Umfrage Tagesbrüche
Bei Tagesbrüchen im öffentlichen Verkehrsraum müssen nicht zwangsweise Setzungen durch Bergbau die Ursache sein. Defekte private Abwasserleitungen (Grundstücksanschlussleitungen) können ebenfalls zu solchen Schadensbildern führen.
Das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) besagt in §10 Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüssen, dass Kommunen „der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung eines Haus- oder Grundstücksanschlusses an Versorgungsleitungen und Abwasserbeseitigungsanlagen ersetzt werden“ kann.
Im Folgenden werden die Informationen aus unterschiedlichen Satzung bezüglich dem Umgang mit Haus- und Grundstücksanschlüsse zusammenfassend dargestellt.
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