Fettabscheider – Fallbeispiel in der Abwassersprechstunde
Frage eines Netzbetreibers an das Netzwerk:
„Derzeit ist die Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete in einem ehemaligen Baumarkt in Planung. Hier sollen 800 Geflüchtete untergebracht werden, samt Ausgabe-, Spül- und Vorbereitungsküche. Sollte ein Fettabscheider eingefordert werden?
Im Rahmen der Abwassersprechstunden am 21. Juni 2024 wurde dieser Sachverhalt durch alle Teilnehmenden eingeschätzt. Abwasserbetriebe geben sich so gegenseitig Rückhalt.
An der Umfrage nahmen insgesamt 43 der Teilnehmenden der Abwassersprechstunde teil. Den Teilnehmenden standen hierbei zwei Antwortoptionen zur Verfügung:
- Nein
- Ja
„Nein“ bedeutet in diesem Fall, dass kein Fettabscheider durch den jeweiligen Mitarbeiter im beschriebenen Sachverhalt eingefordert werden würde.
Mit der Antwortoption „Ja“ ist das Einfordern eines Fettabscheiders für die geplante Unterkunft verbunden.
Die Beantwortung erfolgte anonymisiert.
Kurz und Knapp:
98 % der Teilnehmenden würden in diesem Fall einen Fettabscheider einfordern. Lediglich ein Teilnehmender der Umfrage stimmte für die Antwortoption „Nein“.
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