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Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung

Bau und Betrieb von Drosseleinrichtungen – neue Anforderungen

Posted 20. Mai 2021
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Ein neuer „Drossel-Erlass“ gilt seit Beginn dieses Jahres in NRW.

Betreiber sollen danach unter Beachtung der neuen Anforderungen sicherstellen, dass

  • nach jedem starken Niederschlagsereignis, welches eine betrieblich bedeutsame Beaufschlagung erwarten lässt, sonst monatlich das Drosselorgan auf Ablagerungen und Verstopfungen überprüft wird und ggf. die Verlegung beseitigt wird,
  • regelmäßige Funktionskontrollen (Häufigkeit nach Herstelleranga-ben, sonst monatlich),
  • regelmäßige Inspektionen der Drossel- und Messeinrichtungen (Häufigkeit nach Herstellerangaben, sonst jährlich) und
  • hydraulische Kalibrierungen (unter realen Betriebszuständen) der Drosseleinrichtungen alle fünf Jahre mit einer Kennlinienüberprüfung nach Angaben des Herstellers stattfinden.

Hier erhalten Sie den Erlass und den zugehörigen Hinweisleitfaden als Arbeitshilfe für Netzbetreiber zum Download:

Download zum Erlass-PDF: hier

Download Hinweisleitfaden: hier

Download Warentest zu Drosselorganen: hier

 

 

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