Baden-Württemberg: Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 100.000€
Das Land Baden-Württemberg macht Direktaufträge bis 100.000 € möglich. Oberstes Ziel ist der spürbare Bürokratieabbau, so Staatsminister Dr. Florian Stegmann. Die entsprechende Verwaltungsverordnung wurde am 23. Juli 2024 beschlossen und ist unter den Beschaffungsunterlagen des Wirtschaftsministerium verfügbar. Die Verwaltungsvorschrift ist von allen Behörden, Betrieben und Einrichtungen des Landes anzuwenden. Es handelt sich zunächst um ein Pilotprojekt, das Ende des Jahres 2026 neu evaluiert wird.
In der Verwaltungsvorschrift ist die Vergabe der Direktaufträge unter Punkt 7 – Wertgrenzen, Wahl richtigen Verfahrenart bzw. 7.2. Direktauftrag erläutert:
§ 14 UVgO findet mit der Maßgabe Anwendung, dass ein Direktauftrag bis zu ei
nem Betrag von 100 000 Euro ohne Umsatzsteuer zulässig ist. Dies gilt auch für
die Beschaffung freiberuflicher Leistungen.
Zu den Beschaffungsunterlagen für Landeseinrichtungen in Baden-Württemberg:
Portal des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Download der Verwaltungsvorschrift über die Vergabe öffentlicher Aufträge:
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