Forderung nach Überflutungsnachweis in Entwässerungssatzung verankern
Abwasserbetriebe fragten, wie kann man den Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 für größere Grundstücke besser durchsetzen? Niederkassel hat die Anforderung aus dem Entwässerungsantrag nun auch in die örtliche Entwässerungssatzung eingebracht.
Beispiel Abwasserwerk Niederkassel
Der Wortlaut aus der Entwässerungssatzung Niederkassel in §15, Satz 11 lautet:
Gut ist es die Forderung nach dem Überflutungsnachweis auch im Entwässerungsantrag einzubinden, ein Beispiel finden Sie im Muster vom KomNetABWASSER hier: https://komnetabwasser.de/wp-content/uploads/2019/05/kh_180705.pdf
Kein Überflutungsnachweis vorlegen gilt als ordnungswidrig
Die Forderung nach dem Überflutungsnachweis ist auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten hinterlegt, dort steht im §23 der Entwässerungssatzung Niederkassel:
Link zur Satzung Niederkassel
Den Link zu der Satzung Niederkassel und die Regelung zum Überflutungsnachweis finden Sie in §15, Satz 11 hier:
https://www.abwasserwerk-niederkassel.de/pics/medien/1_1516260142/Entwaesserungssatzung_20210325.pdf
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