Arbeitshilfe zur Beratung von Industrie und Gewerbebetrieben durch den kommunalen Abwasserbetrieb
Nachfolgend wird eine Arbeitshilfe zum Download gestellt zur Unterrichtung Industrie- und Gewerbetriebe im Hinblick auf die Anforderungen zur Selbstüberwachung der Entwässerungsleitungen nach den Abwasserbehandlungsanlagen.
Hintergrund:
Die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW (SüwVO Abw NRW) wurde für den Bereich der privaten Grundstücksentwässerung geändert und ist seit dem 13. August 2020 in Kraft. Abgeschafft wurde insbesondere in Wasserschutzgebieten, die Frist 2020 zur Durchführung einer Zustands- und Funktionsprüfung an privaten Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser führen und nach 1965 erstellt wurden. Im Gegensatz dazu wurden sämtliche Regelungen für Leitungen, die industrielles oder gewerbliches Abwasser ableiten, beibehalten. Im Hinblick auf behördliche Forderungen zum Nachweis von Wiederholungsprüfungen bleibt die aktuelle Diskussion abzuwarten. In DIN 1986-30 sind Richtwerte hierfür nach technischen Maßstäben für die Instandhaltung der Anlagen gegeben. Nachfolgend wird eine Arbeitshilfe zum Download gestellt zur Unterrichtung der Industrie- und Gewerbetriebe im Hinblick auf die Anforderungen zur
Selbstüberwachung der Entwässerungsleitungen nach den Abwasserbehandlungsanlagen:
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