Starkregenvorsorge: Der 7-Punkte-Plan im Abwasserbetrieb
Starkregenschäden treffen Bürgerinnen und Bürger konkret und unmittelbar. Folglich ist das kommunale Bemühen, für einen ausreichenden Schutz zu sorgen, im öffentlichen Fokus. Die neue NRW-Landesförderhilfe definiert, was eine gute kommunale Starkregenvorsorge ausmacht. Am Anfang steht oft die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte und Risikoanalyse. Ein 7-Punkte-Plan zeigt, wie Abwasserbetriebe das Thema derzeit aufgreifen.
…der 7-Punkte-Plan
1. Konzept erstellen
Zunächst ergeben sich konzeptionelle Fragen: Wie positioniert sich der Abwasserbetrieb bei diesem Thema in der Stadtgemeinschaft? Was wird schon jetzt an Vorsorge geleistet? Was könnte zeitnah optimiert werden? Welche Elemente enthält ein Zeit- und Maßnahmenplan zur Starkregenvorsorge?
KomNet-Arbeitshilfen hierzu:
2. Regelmäßige Information der politischen Gremien
Die politischen Gremien sind frühzeitig und regelmäßig zu informieren: Welche Möglichkeiten bietet die neue Landesförderhilfe „kommunale Starkregenvorsorge“? Welche Erfahrungen von Kommunen können wir für uns nutzen? Wie könnten wir das Thema konzeptionell angehen?
KomNet-Arbeitshilfen hierzu:
3. Starkregengefahrenkarte, Risikoanalyse, Handlungskonzept
Es gibt die neue NRW-Förderhilfe für die „kommunale Starkregenvorsorge“: Werden Fördermittel beantragt? Welche Ingenieurleistungen werden eingekauft? Wie werden Starkregengefahrenkarte, Risikoanalyse und Handlungskonzept erstellt und an die Stadtgemeinschaft übergeben?
KomNet-Arbeitshilfen hierzu:
4. Runder Tisch – Übergabe der Starkregengefahrenkarte, Aufgaben etc.
Die Starkregengefahrenkarte sollte der Stadtgemeinschaft auch formal übergeben werden, z.B. in regelmäßigen „Runder Tisch“ Veranstaltungen mit Straßen-, Grünflächen-, Ordnungsamt, Feuerwehr etc.: Was wissen wir über Gefährdungslagen? Welche Aufgaben ergeben sich aus der Risikoanalyse? Wie sieht das gemeinsame Handlungskonzept aus?
KomNet-Arbeitshilfen hierzu:
5. Kanalfunktionen für besondere Betriebszustände sicherstellen
Ein Abwasserbetrieb muss im Rahmen seiner Abwasserbeseitigungspflichten die Kanalfunktionen auch für besondere Betriebszustände sicherstellen: Gibt es einen Störfall- und Notfallplan für Starkregen? Wie sind Meldewege und Bereitschaften organisiert?
KomNet-Arbeitshilfen hierzu:
6. Bürgerinformation und -beratung
Die Aufgabe der Gemeinde nach Landeswassergesetz NRW ist es, die privaten Betreiber von Abwasseranlagen über die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu Bau, Betrieb und Sanierung von Abwasseranlagen zu informieren und zu beraten, hierzu zählt auch die Starkregenvorsorge.
KomNet-Arbeitshilfen hierzu:
7. Kompetenzen in die Stadtgemeinschaft einbringen
Der Abwasserbetrieb verfügt über viel Erfahrung und planerisches Wissen zu Starkregenereignissen sowie Oberflächenabflüssen und kann dies in die Stadtgemeinschaft einbringen.
KomNet-Arbeitshilfen hierzu:
Für ausführliche Informationen und Unterlagen wenden Sie sich gerne an das Kommunale Netzwerk Abwasser.
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Marco Schlüter
Tel.: 0209 17806-31
E-Mail: schlueter@ikt.de
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