Ausschreibungshilfe Kommunales Starkregenrisikomanagement nach NRW-Arbeitshilfe
Planungsgrundsätze zur Ausschreibung von Ingenieurleistungen gemäß: „NRW-Arbeitshilfe Kommunales Starkregenrisikomanagement“
Die neue NRW-Arbeitshilfe „Kommunales Starkregenrisikomanagement“ beschreibt seit Anfang 2019 das „Starkregenrisikomanagement“ der Städte und Gemeinden mit Gefährdungs- und Risikoanalysen für starkregenbedingte Überflutungen sowie Handlungskonzepten zur Minderung der Starkregenfolgen. Voraussetzung für eine Förderung der Arbeitsschritte des Starkregenrisikomanagements (oder Teilen davon) durch das Land NRW, ist die Erfüllung der Mindestanforderungen an ein Starkregenrisikomanagement gemäß der o.a. „NRW-Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement“. Förderbasis ist die Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie vom 11. April 2017 (FöRL HWRM/WRRL).
Die vorliegenden Planungsgrundsätze sind ausgerichtet auf die Einhaltung der Mindestanforderungen der NRW-Arbeitshilfe und unterstützen die Einholung von Angeboten entsprechender Ingenieurdienstleistungen. Zur Orientierung wurde teilweise auch Bearbeitungsaufwand abgeschätzt, so dass bei der Anwendung ggf. Anpassungen in Abhängigkeit der örtlichen Situation notwendig werden. Notwendige Auftraggeber-Angaben sind im Text gelb markiert.
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