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Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung

Unsicherheit bei Abwasser-Gebühren

Posted 01. Juli 2022
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Am 1. Juli 2022 fand die Jubiläumsausgabe der Abwasser-Sprechstunde statt. Rund 30 Kommunen haben beim beim 100. Online-Meeting über die Kehrtwende, die das OVG Münster zu den Abwasser-Gebühren eingelegt hat, diskutiert.

Zusammen mit dem Rechtsanwalt Daniel Schiebold von der Kanzlei Becker Büttner Held in Berlin wurde über die Situation diskutiert und Fragen beantwortet.

Bereits am 18. Mai hat der Westdeutsche Rundfunk (WDR) über einen Fall aus Oer-Erkenschwick berichtet, der dem Urteil vom 17. Mai zugrunde liegt. Daraus geht hervor, dass Oer-Erkenschwick, aber auch andere Kommunen, nicht mehr haltbare Berechnungsgrundlagen genutzt haben.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Stadt Oer-Erkenschwick hat als Beklagte eine Nicht-Zulassungsbeschwerde gegen das OVG-NRW-Urteil eingelegt. Somit ist das Urteil, laut Städte- und Gemeindebund NRW, noch nicht rechtskräftig.

Für die Kommunen bedeutet diese Situation eine unsichere Planung für die nächsten Monate. Solle man die Bescheide unter Vorbehalt, auf dem alten oder auf dem neuen Stand versenden? RA Schiebold rät, mit Blick auf die Urteilsbegründung, dass man sich in dieser unbestimmten Situation auf die Bestätigung des Urteils vorbereiten sollte.

Update (07.07.2022): Mittlerweile hat die Stadt Wuppertal ihre Gebührenbescheide, nach einem Vorschlag von „Haus und Grund“, an die Hausbesitzer verschickt. Dabei soll für die Eigentümer der Überblick erhalten bleiben. Die Bescheide sind allerdings unter dem Vermerk der Vorläufigkeit versandt worden.

Mit einer Entscheidung des BVerwG wird laut Städte- und Gemeindebund, aber auch laut einiger Kommunen, erst ca. Ende 2022 oder Anfang 2023 gerechnet

Workshop zum Thema

Die Abwasserbetriebe im Netzwerk haben sich darauf geeinigt, zu diesem Thema einen Workshop ca. Mitte September durchzuführen, in dem die wichtigsten Fragen geklärt werden sollen:

  • Wie können rechtssichere Neuberechnungen der Gebühren erfolgen, ohne in eine wirtschaftliche Konfliktsituation zu gelangen?
  • Wie viel Berechnungs-Spielraum bleibt, bei dem zu erwartenden Urteil?
  • Wie kann bei der derzeitigen Lage eine Gebühren-Stabilität erzeugt werden?
  • Wie gestalte ich die Übergangsphase bis zur rechtskräftigen Gerichts-Entscheidung?

Eine entsprechende Einladung an unsere Abwasserbetriebe, werden wir in den kommenden Wochen versenden.

Tischvorlage:

9 A 1019/20 – Oberverwaltungsgericht NRW
https://www.justiz.nrw.de/BS/nrwe2/index.php#solrNrwe

Abwassergebühren rechtswidrig – Was heißt das jetzt?
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/abwassergebuehren-ovg-urteil-100.html

OVG NRW zur Gebührenkalkulation – Urteilsgründe
https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/ovg-nrw-zur-gebuehrenkalkulation-urteilsgruende.html

Gebührenvergleich führt in die Irre – Unterschiede entstehen durch ungleiche Voraussetzungen
https://www.kommunen.nrw/presse/pressemitteilungen/detail/dokument/gebuehrenvergleich-fuehrt-in-die-irre.html

Nicht-Zulassungsbeschwerde gegen OVG-NRW-Urteil, Städte- und Gemeindebund NRW
https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/nicht-zulassungsbeschwerde-gegen-ovg-nrw-urteil.html

Unser aktueller Musterprozess für faire Abwassergebühren
https://www.steuerzahler.de/nrw/abwasser/?L=0

30. Abfall- und Abwassergebührenvergleich des Bundes der Steuerzahler NRW e.V., Anlage 5
https://steuerzahler.de/fileadmin/user_upload/LV_Nordrhein-Westfalen/Presseinformationen/30._Abfall-_und_Abwasser-Geb%C3%BChrenvergleich_2021_BdSt_NRW.pdf

 

 

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