Baden-Württemberg: Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 100.000€
Das Land Baden-Württemberg macht Direktaufträge bis 100.000 € möglich. Oberstes Ziel ist der spürbare Bürokratieabbau, so Staatsminister Dr. Florian Stegmann. Die entsprechende Verwaltungsverordnung wurde am 23. Juli 2024 beschlossen und ist unter den Beschaffungsunterlagen des Wirtschaftsministerium verfügbar.